Luftaufnahme von Nauroth

Der Friedhof

Naurother Friedhof mit Friedhofshalle, Urnenquadern und Wiesengräber

Der Naurother Friedhof liegt in der Ortsmitte nahe der Kirche. Seit 1901 werden hier die Naurother bestattet, zuvor musste zur Beerdigung der beschwerliche Weg nach Kotzenroth (heute Rosenheim) gegangen werden. Für die Planer von damals waren die heutigen Umstände unabsehbar, so dass die zur Verfügung stehende Fläche nur wenig Raum zur Gestaltung gibt. Um 1900 lebten etwa 400 Menschen in Nauroth, heute sind es 1100. Das Gelände lag ursprünglich am Ortsrand, mittlerweile ist der Ort um den Friedhof herum gewachsen. Seit 1973 steht eine Friedhofshalle zur Verfügung. Lange Zeit war der Friedhof nicht nur auf Grund der geographischen Nähe, sondern auch aus rechtlicher Sicht ein "Kirchhof", heute ist der Friedhof in Trägerschaft der Ortsgemeinde.

4 neue Urnenquader
Urnenquader für jeweils vier Urnen

Es besteht die Mög­lichkeit, die Ver­stor­benen in Einzelreihen­grabstätten (Erd­bestattung mit Grabstein) bzw. Wiesen­grab­stätten zu be­erdigen oder die Asche der Ver­storbenen in Urnen­quadern bzw. in bereits be­stehen­den Erd­grab­stätten zu be­statten (Urnen­wahl­grab­stätte). Die Ruhe­zeit für Leichen beträgt 20 Jahre, für Aschen 15 Jahre.
Ein Reihen­grab kostet 1300 €. Durch die Pflege­arbeiten sind die Wiesen­gräber etwas teurer und kosten 1400 €. Die Kosten für das Öffnen und Schließen der Grab­stätten und die Miet­gebühren für die Fried­hofs­halle werden zuzüglich in Rechnung gestellt. Eine Urnen­wahl­grabstätte kostet 63 € zzgl. der Kosten für das Öffnen und Schließen der Gräber. Die Über­lassung eines Urnen­quaders, in dem bis zu vier Urnen Platz finden, kostet 700 €.

Während der Ruhe­zeit dürfen Grab­male ohne Zu­stimmung der Fried­hofs­verwaltung nicht ent­fernt werden! Bei der Ent­fernung von Grab­malen müssen auch die Fun­da­mente rest­los ent­fernt und die Fläche muss ein­ge­ebnet werden!

In der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung finden Sie weitere Informationen zu Ihren Rechten, Pflichten und zu den Kosten, wenn Sie einen Angehörigen auf dem Naurother Friedhof bestattet haben oder bestatten möchten.


Herstellung von Grabkammern

Der Gemeinde­rat Nauroth hat am 26.08.2015 nach öffent­licher Aus­schreibung den Auf­trag an die Firma Moritz ver­geben, auf dem Nau­rother Fried­hof ein Grab­kammer­system zu instal­lieren. Von den 50 Grab­kammern sind 30 als Wiesen­gräber angelegt worden.

Was meint „Grabkammersystem“? Wie wird es errichtet?

Dort, wo die Grab­kammern er­stellt werden sollten, wurde der Boden aus­gehoben. An­schließend wurde eine ca. 30 cm hohe Schicht aus gut Wasser durch­las­sendem Material angelegt. Über Drainage­rohre kann Wasser, welches nicht an Ort und Stelle ver­sickert, abgeführt werden. Im Zuge der In­stallierung der Fried­hofs­ent­wässerung ist der Weg ge­pflastert worden.
Auf die Drainage­schicht wurden die Grab­kammern gesetzt. Hierbei handelt es sich um ein Beton­rahmen­teil. Dieses wird mit sechs Ab­deck­platten aus Beton abgedeckt. Für die Wiesen­gräber wurden die Ab­deck­platten mit Erde bedeckt, um später eine Rasen­fläche an­legen zu können. Bei den Reihen­gräbern wurde auf die Rahmen­teile eine Umwehrung gesetzt. Die Umwehrung bietet die Mög­lichkeit einen Grab­stein zu befestigen. Die Ober­kante der Um­wehrung kann mit Materialien, wie sie für Grab­male all­gemein ver­wendet werden, beklebt werden. Für die Er­richtung von Grab­malen brauchen keine Fundamente mehr angelegt zu werden. Grab­um­fas­sungen aus mehreren Zenti­metern dicken Granitsteinen sind nicht mehr nötig.
Für eine Be­stat­tung müssen nur die Ab­deckungen der Grab­kammern ent­fernt werden. Das Grab ist also mit Er­richtung der Grab­kammern bereits ausgehoben. Probleme die beim Aus­heben von Gräbern vor­kommen können, sind somit aus­geschlossen. Nach der Bestattung wird die Grab­kammer mit den Ab­deckungen wieder ge­schlos­sen. Bevor diese mit Erde ab­gedeckt werden, wird ein Trenn­vlies (dif­fusions­offene Membran) und ein Ent- bzw. Belüftungs­modul in­klusive Luft­filter eingesetzt. Dieses System sorgt für optimale Bedingungen in der Grabkammer. Die Ruhe­zeiten können ver­kürzt werden. Ein Nach­sacken der Erde, welches oft eine Neigung des Grab­mals zur Folge hat, ist nicht mehr möglich. Die Orts­gemeinde Steine­bach (Sieg) nutzt das Grab­kammer­system schon seit einigen Jahren und ist mit diesem sehr zu frieden.

Was waren Gründe für die umfangreichen Baumaßnahmen?

Nach mehr­maligen Be­legungen des Fried­hofs, auf welchem seit über 100 Jahren beerdigt wird, haben sich die Boden­ver­hältnisse derart ver­schlech­tert, dass mittel­fristig keine Erd­be­statt­ungen mehr möglich gewesen wären. Alter­nativ dazu hätte die Gemeinde einen neuen Fried­hof anlegen können. Dies wäre wahr­scheinlich um mehr als das Zehn­fache teurer geworden. Durch die In­stal­lation von Grab­kammern kann der Nau­rother Fried­hof mitten im Ort in Betrieb bleiben. Unsere Ver­stobenen müssen nicht aus­quartiert werden und Trauernde können die Ruhe­stätte ihrer Ver­storbenen weiterhin gut fußläufig erreichen.
Die Bau­maß­nahme wird etwa 133.000 € kosten. Das Land Rheinland-Pfalz bezuschusst die In­vestition mit etwa 38.000 €. Da ein Fried­hof kosten­neutral über Gebühren finanziert werden soll, mussten die Fried­hofs­gebühren deutlich angehoben werden.
Mit Blick auf die relativ hohe Summe sollte aber nicht vergessen werden, dass die Fried­hofs­gebühren bisher im Vergleich zu vielen anderen Kommunen deutlich niedriger sind – trotz Anhebung der Gebühren in den letzten Jahren.
Im Zuge der Bau­maßn­ahmen ist auch ein Park­platz am Fried­hof angelegt worden, da in un­mittel­barer Nähe des Friedhofs keine öffen­tlichen Park­plätze zur Verfügung standen.