Die ersten "Bewohner" des Westerwaldes, auf die z.B. unsere Flußnamen Rhein, Sieg, Lahn und Nister zurückgehen, gehörten dem Indo-Germanischen Volksstamm der Kelten an.
Die Kelten durchwanderten als Halbnomaden seit dem 8. Jhdt. v. Chr. das westliche Europa und prägten die sog. Eisenzeit. Die Fertigkeiten, Eisen zu verhütten und zu verarbeiten, hatten sie aus
Kleinasien nach Mitteleuropa und so auch ins Siegerland und in den Westerwald gebracht. Aus dem zweiten Abschnitt der Eisenzeit, Latène-Zeit genannt, von etwa 500 v. Chr. bis zur
Zeitenwende bezeugen zahlreiche Funde von Eisenverhüttungsplätzen, schwerpunktmäßig im Siegerland, aber auch im Nordteil des Kreises Altenkirchen, also in unserem Heimatraum,
dass Siegerland und Westerwald geradezu Kerngebiete der keltischen Eisenverhüttunq waren. Im Spateisenstein fanden sie hier ein wertvolles, relativ leicht zu verhüttendes Erz vor. Wald zur Erzeugung der
Holzkohle, Wind zur Erhitzung des Schmelzgutes im sog. Windofen sowie Wasser zum Abschrecken, dem Lösen der Schlacke vom Eisen, diese Elemente waren hier in nahezu idealer Weise und in ausreichendem Maße
vorhanden.
Die Kelten wurden in den letzten 100 Jahren vor der Zeitenwende von den Germanen, einem aus dem Norden Europas einwandernden Volksstamm, über den Rhein nach Westen
verdrängt. Offensichtlich waren auch Teile des Westerwaldes Schauplätze der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Kelten und Germanen, in welchen sich die Germanen durchsetzten. Die Kelten zogen sich schließlich nach Westen
zurück. Unseren Raum mussten sie den Germanenstämmen der Sigambrer und Chatten überlassen. Mit dem Gallischen Krieg um 50 v. Chr. dehnte Rom seinen Machtbereich nach Mitteleuropa aus.
Nach dem Sieg der Germanen in der Schlacht im Teutoburger Wald (9 v. Chr.) zogen sich die Römer zurück. Der Westerwald war nun überwiegend germanisches Territorium. Gleichwohl hat die etwa
300 Jahre andauernde Römerzeit auch den Westerwald durch Handel und Wandel mitgeprägt.
Mitte des 3. Jahrhunderts n. Chr. schlossen sich die germanischen Stämme der Franken und Alemannen gegen die Römer zusammen. In der dann bald einsetzenden großen Völkerwanderung ging das Römische
Imperium unter, und die Franken errichteten ihr großes christliches Reich, in das auch unser Heimatraum integriert wurde.
Bis heute klingt in unserer Mundartsprache der fränkische Ursprung nach: Entsprechend dem Einflussbereich unterscheiden wir die Mundart-Herkunft nach Nieder,- Ost- oder Rheinfränkisch sowie für unsere
engere Heimat im alten Trierer Territorium das Moselfränkische.
Die Entstehung von ersten Siedlungen nimmt man etwa um die Zeit der Völkerwanderung, die Mitte des 1. Jahrtausends, an. Ihre Verbreitung im Westerwald läßt als Schwerpunkte das Limburger
und das Neuwieder Becken erkennen und von hier aus eine Besiedlung ganz allmählich in die Fluss- und Bachtäler Richtung Osten. Zu dieser ersten Besiedlungsperiode zählen die Ortsnamen auf -affa und -aha.
Hieraus ergibt sich ein wesentlicher Hinweis auf die Erstbesiedlung unseres direkten Heimatgebietes: Die Bezeichnung "morla" für Bach und Dorf Mörlen ist aus dem alemannischen "morlaha" entstanden.
Es bedeutete mor = Moor und aha = Wasser. Anzunehmen ist, dass die um die erste Jahrtausendwende erstmals schriftlich bekundete "nigra morla", die Schwarze Mörl, noch kein Bach mit eindeutigem Verlauf war,
sondern zumindest bereichsweise ein mehr oder weniger verzweigtes Graben- und Sumpfgebiet, wovon auch noch spätere Dokumente über Grenzstreitigkeiten zwischen Nauroth und Mörlen zeugen.
Der zunächst am oberen Main ansässige, westgermanische Volksstamm der Alemannen war im 3. Jahrhundert nach Norden bis in die Wetterau vorgedrungen. Hier gibt es die Orte Ober- und Niedermörlen. Für unser Mörlen dürfte
diese Zeit jedoch als zu früh angesetzt gelten. Eher realistisch ist die Annahme, dass sich versprengte, zurückkehrende Alemannen nach ihrer Niederlage gegen die Franken (496 v. Chr.) vereinzelt hier niederließen.
Sie bevorzugten flache Südhänge in der Nähe von Gewässern. Wir dürfen annehmen, dass durch Menschen aus dem germanischen Alemannen-Stamm hier die Besiedlung ihren Anfang nahm. Ihre Behausungen waren einfache,
von Baumstämmen gezimmerte,
mit Schilf gedeckte, einstubige Lehmhütten, gefertigt also aus Materialien, welche die unmittelbare Natur hergab. Auf dem Fußboden aus gestampftem Lehm bzw.
auf einem Steinplattenbereich hatte die Feuerstelle
ihren Platz.
Gleichwohl darf man sich nicht vorstellen, in dieser frühen Zeit habe eine Viehzucht im heutigen Sinne eingesetzt. Weideland war zwar vorhanden,
was jedoch vermutlich noch sehr lange Zeit ausschließlich für die Schweine-, Ziegen- und Schafzucht genutzt wurde. Tiere durch den Winter zu bringen war äußerst problematisch und nur ganz begrenzt
für die Aufzucht möglich. Erst viel später kam die Pferde- und Rinderzucht hinzu, als man in der Lage war, das Heu als Winterfutter zu erzeugen und einen ausreichenden Futtervorrat für den Winter anzulegen.
Eine 2. Siedlungsperiode schließt sich an und reicht bis gegen Ende des 1. Jahrtausends. Mit der Eingliederung unseres gesamten Heimatgebietes in das Frankenreich entstanden eine ganze Reihe neuer Siedlungen,
mit Ortsnamen auf -heim, -hausen, -bach und -dorf, womit wir wiederum einen wichtigen Hinweis auf die Siedlungsgeschichte unserer direkten Heimat haben: Um die Jahrtausendwende dürfte Niederndorf an
heutiger Stelle entstanden sein. Die Flurbezeichnung "Auf dem alten Kehr", angrenzend an das heutige Dorfgebiet im Osten, und tiefer zur Nister bzw. Schwarzen Mörl hin gelegen, weist auf eine ältere,
ausgegangene, vermutlich aber die ursprüngliche, erste Ansiedlung hin, die wie das alte Mörlen vielleicht eine Streusiedlung war und mit diesem zusammen ein verzweigtes bewohntes Gebiet,
ein "Dorfgebiet" im allerweitesten Sinne bildete.
Um die Jahrtausendwende kam es zu ersten Grenzziehungen im Zuge der Karolingischen Gebietsreformen. Innerhalb dieser Grenzen entstanden nach der Christianisierung wiederum die ersten Pfarrsprengel,
die ihrerseits Grenzziehungen vornahmen oder aber bestehende Grenzen anerkannten und festschrieben.
Eine Urkunde aus dem Jahre 1048, die auf Abmachungen von 913 zurückgeht und die Grenzen der
ersten Pfarrei auf dem Westerwald, der Pfarrei Haiger, festschreibt, nennt hier im lateinischen Text als Grenzflüsse die "ultima nistra", die hintere oder Kleine Nister und die "nigra morla",
die Schwarze Mörl. Der östlich der Schwarzen Mörl gelegene, wahrscheinlich größere Teil der damals bestehenden Ansiedlung gehörte nun dem Pfarrbereich der Taufkirche zu Haiger und damit dem Haigergau,
einem Untergau des großen Oberlahngaues, an. Der westliche Teil wurde dem Auelgau zugehörig. Der Name Niederndorf für diese Siedlung aber weist auf die Entstehung in der zweiten Westerwälder
Siedlungsperiode, möglicherweise in der Zeit kurz vor der Jahrtausendwende hin.
Die Siedler versuchten nun unabhängig zu werden von den von Natur aus waldfreien, aber oft feuchten oder sumpfigen Gebieten. Diese natürlichen Flächen waren nicht die besten Böden.
Sie befanden sich teilweise in unwegsamen Lagen und waren außerdem anfällig für klimatische Störungen, so dass mit ihnen nur eine sehr bescheidene Viehzucht möglich war. Die allmählich wachsende
Bevölkerung musste nach anderen Möglichkeiten Ausschau halten. Was sich anbot, war das Roden des mächtigen Wester-Waldes (der Name kommt von: Wald im Westen - der betrachtende Namesgeber kann am Herborner Königshof
verortet werden), der noch um die Jahrtausendwende etwa fünf Sechstel der gesamten Bodenfläche ausmachte.
Rodungsarbeiten hatten im frühen Mittelalter in der Umgebung der Klöster ihren Ursprung. Die Ordensregeln schrieben den Mönchen Einkehr und Gebet vor, aber auch, dass sie von ihrer Hände Arbeit leben
sollten. Und so begannen sie gleich nach den Klostergründungen systematisch damit, sich in ihrer unmittelbaren Umgebung die Voraussetzungen ihrer Lebensgrundlage zu schaffen: die erforderlichen Flächen
für den Ackerbau und die Viehzucht entstanden durch Roden.
Die nächsten, die sich die Rodungstechnik - teils Abholzen, teils Niederbrennen des Waldes - aneigneten, waren Siedler in der Klosterumgebung. Und so nahm dieses Verfahren seinen Fortgang und fand
seine Verbreitung über den Westerwald. In der großen Rodungsperiode des Westerwaldes entstanden schließlich die
Orte auf ‑rode, ‑rod und ‑roth ‑Orte, so auch das Nuenrode (neue Rodung), unser heutiges Nauroth.
Von den zu dieser Zeit bereits der Grafschaft Sayn verbundenen Orten wie Steineroth, Elkenroth, Kotzenroth dürfte Nauroth der jüngste sein. Möglicherweise können wir die neue Rodung Nuenrode
einigermaßen genau bestimmen, indem wir sie als die neueste Rodung unmittelbar, bzw. nicht lange vor ihrer Nennung im Jahre 1222, ansehen. Für Nauroth könnte angenommen werden und gelten,
dass die Entstehungsgeschichte und die geschriebene Geschichte nicht allzuweit auseinanderliegen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass in der Urkunde, auf die wir uns beziehen, nicht der Ort selbst,
sondern ein "Henricus de Nuenrode", ein im Hofdienst der Grafen von Sayn stehender Ministeriale, genannt wird.
In dieser Zeit, Anfang des 13. Jahrhunderts, hatte der Adel bereits einen wesentlichen Anteil an den Ortsgründungen. Vor allem der niedere Adel hatte sich so stark vermehrt, dass bereits in vielen
kleinen Dörfern eine adelige Familie saß und sich dort eine "Burg" baute. Dies war in Gebhardshain, Elkenroth und Kotzenroth der Fall. Die adligen Gründer versuchten, ihre Namen im Ortsnamen zu verewigen.
Auf diese Weise entstand auch der Name Gebhardshain durch die Adeligen von Gevertshagen. Die Endsilben ‑hagen und ‑hain haben übrigens die gleiche Bedeutung wie ‑rod oder ‑roth und bezeichnen Rodungen
in einem Gehege, einem Hagen oder einem Hain. Gleiches gilt für die Endung ‑ert. Sie entstand als Verkürzungsform aus ‑roth. Auch unser Nuenrode wurde im 17. Jahrhundert in Akten "Nauert'" geschrieben,
wie es bis heute in der Mundartsprache erhalten geblieben ist.
So kennzeichnet diese letzte Epoche der Besiedlung unseres Heimatraumes die Ortsnamen auf ‑roth, ‑hain, ‑hagen und schließlich noch auf ‑burg. Die meisten der vom Adel gegründeten Ansiedlungen
gelangten später an die Klöster. Auch das Kloster Marienstatt hat in seiner Umgebung nach und nach nahezu den gesamten adeligen Besitz eingenommen. Diese Besitzerwechsel führten schließlich dazu,
daß die Bevölkerung, deren Menschen zu dieser Zeit schon nicht mehr frei, sondern zu "Leibeigenen" und "Hörigen" geworden waren, mit diesen Gütern "beliehen" wurden. Auf dem Umweg über die Säkularisation,
die Enteignung der Klöster in Verbindung mit den Stein'schen Reformen, kamen die Ländereien Anfang des 19. Jahrhunderts schließlich an freie Bauern zurück,
ein Vorgang, der mit der Auflösung der
Marienstätter Besitzungen auch für Nauroth zutrifft.
1200 |
Seit 1200 gehörte der überwiegende Teil des heutigen Naurother Gemeindegebiets, welches im Kirchspiel Gebhardshain lag, zur Grafschaft Sayn. Den Grafen von Sayn unterstanden die Ritter von Geverdshagen, die im Gebhardshainer Gebiet drei Burgen hatten (die Stammburg in Gebhardshain, die Hildbug bei Elkenroth und eine Burg in Cozenrode (das heutige Rosenheim). Teile der Naurother Flur gehörten vielleicht seit der Marienstatter Klostergründung 1222 bis zur Säkularisation zum Kloster Marienstatt. Das Land konnte von den ansässigen Bauern gepachtet werden. |
17. Jhdt. |
Der Sayn-Spohnheimer Graf Heinrich IV. hatte 1575 das lutherische Bekenntnis angenommen, dass er in seinem Herrschaftsbereich weiter durchsetzen wollte. Durch seine rege Bautätigkeit verschuldete er sich derart, dass er die Herrschaft Freusburg (zu welcher
das Kirchspiel Gebhardshain gehörte) an die Kurfürsten von Trier für 40.000 Gulden abtrat, wenn er kinderlos sterben würde. Nachdem er tatsächlich im Jahre 1605 ohne einen direkten Erben gestorben war,
hatte der Kurfürst von Trier das Lehen eingezogen und sofort die weitere Ausbreitung der protestantischen Lehre untersagt. Doch parallel zu dem Vertrag mit Trier hatte Graf Heinrich kurz vor seinem Tode 1605 dem Gatten seiner Nichte Anna-Elisabeth, dem Grafen Wilhelm von Sayn-Wittgenstein, die Regierung seiner Lande übertragen. Damit hatte er einen folgenschweren Erbstreit in Gang gesetzt, der sich über Jahrzehnte hinzog und unter dem die Menschen im Lande unsäglich zu leiden hatten. Graf Wilhelm versuchte als neuer Regent das kalvinisch reformierte Bekenntnis einzuführen, gegen den erbitterten Widerstand der Trierer, die aufgrund der Abmachungen und des Vertrages mit Heinrich IV. die Herrschaft sowie das Bestimmen über die Religion im Lande beanspruchten. Es kam zu einem Prozess vor dem Kammergericht in Speyer, der über 20 Jahre dauerte. Schließlich fiel 1626 eine Entscheidung zugunsten des Kurfürsten und Erzbischofs von Trier. Dieser ließ umgehend die Freusburg von seinen Truppen besetzen. Dann leitete er die Gegenreformation ein: Er versuchte, die Menschen in seinem Einflussbereich wieder zum katholischen Glauben zurückzuführen. Doch damit waren die vor Gericht unterlegenen Grafen nicht einverstanden. Der Sohn von Graf Wilhelm, Ernst zu Sayn-Wittgenstein, erhob 1627 öffentlich Beschwerde gegen das Urteil des Gerichtes und die Einziehung durch Trier. Er reiste 1632 nach Frankfurt zum Schwedenkönig Gustav-Adolf und verlangte militärische Hilfe, die ihm auch gewährt wurde. Die Schweden besetzten und eroberten die Freusburg und übergaben sie 1633 wieder an die Grafen. Doch der Krieg um die Macht war nicht zu Ende. Im Jahre 1637 eroberten Trierer Truppen die Freusburg zurück. Und so gingen die kriegerischen Auseinandersetzungen weiter, die sich, wie alle Kriege, auf dem Rücken der Menschen austobten. Die Militärhorden beider Seiten überzogen das Land rücksichtslos plündernd und mordend, bis alles verwüstet war. 1648 kam es endlich zur Beendigung dieses verheerenden, 30 Jahre lang wütenden Krieges im sogenannten "Westfälischen Frieden'. Doch der Streit um die Herrschaft Freusburg war auch damit noch nicht beendet. Erst im Jahre 1652 kam es zu einer Einigung bzw. einem Vergleich zwischen dem Kurfürsten und Erzbischof Karl Kaspar von Trier und den Erben des Grafen Ernst zu Sayn-Wittgenstein, der bereits 1632, im Alter von 32 Jahren, verstorben war. Seine Gattin Louise Juliane hatte für ihre beiden Töchter Ernestine und Johannette den Vergleich erstritten. Er sah vor, dass die beiden Schwestern Schloss und Herrschaft Sayn bekamen, allerdings als kurtrierisches Lehen. Die beiden teilten die Grafschaft Sayn in Sayn-Hachenburg und Sayn-Altenkirchen. Sayn-Hachenburg ging in den Besitz der Gräfin Ernestine, Sayn-Altenkirchen, zu dem die Herrschaft Freusburg und damit unser Kirchspiel Gebhardshain gehörte, in den Besitz der Gräfin Johannette über. Da die Gräfin Johannette den Kurfürst von Trier als obersten Landesherren anerkannt hatte, blieb dieser nun sowohl der höchste weltliche Regent, als auch der geistliche Oberhirte unseres Landes. Diese politischen Entwicklungen sind der Grund dafür, dass die Naurother überwiegend noch dem katholischen Bekenntnis zugerechnet werden. |
1661 | Durch Heirat der Gräfin Johannette von Sayn im Jahre 1661 in zweiter Ehe mit Herzog Johann Georg I. von Sachsen-Weimar-Eisenach, war die Grafschaft Sayn Altenkirchen an den Markgrafen Christian Friedrich Karl Alexander von Brandenburg-Ansbach gekommen, der sie an seinen Lehnsherrn und Verwandten, den König Friedrich Wilhelm II. von Preußen, abtrat. |
1806 |
Im Friedensvertrag von Lunéville vom 9. Februar 1801 war das gesamte linke Rheinufer an Frankreich abgetreten und der Rhein als Staatsgrenze vertraglich festgelegt worden. Die von dieser
Maßnahme betroffenen Territorialherren, die linksrheinisch ihre Besitzungen verloren hatten, sollten nun entschädigt werden, und zwar durch säkularisierte" kirchliche Gebiete.
Die Gesetzesgrundlagen für diese weitreichenden und folgenschweren Territorialveränderungen schuf der sog. Reichsdeputationshauptschluss am 25. Februar 1803. Sämtliche Klöster wurden aufgelöst und die
riesigen Besitzungen gingen zunächst an den Staat über. Damit war das Ende des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" besiegelt. Die endgültige Auflösung erfolgte mit der Unterzeichnung
der sog. "Rheinbund-Akte" im Juli 1806. Die Umsetzung der auf Druck und Betreiben Frankreichs und Russlands zustandegekommenen Territorialveränderungen bedeutete, dass die Grafschaft Sayn-Altenkirchen, zu der das Kirchspiel Gebhardshain bis dahin gehörte, an das Fürstenhaus Nassau-Usingen gelangte. Als dann im Jahre 1806 die beiden Herrschaftsbereiche Nassau-Weilburg und Nassau-Usingen vereint wurden, war unsere Heimat Teil des neuen Herzogtums Nassau. Zu dieser Zeit kam es zu Reformen, die von einem großen Nassauer Politiker eingeleitet und in Gang gesetzt wurden, von Karl Freiherr vom und zum Stein. 1757 in Nassau an der Lahn geboren, war er seit 1780 im preußischen Staatsdienst und seit 1804 Minister für Finanzen, Handel und Wirtschaft. Er begann sein soziales Reformwerk mit der Befreiung der erbuntertänigen Bauern von der Leibeigenschaft. Den Bauern waren bisher Steuerabgaben, Frondienste und menschenverachtende Zwänge auferlegt, ihren Lehnsherren dagegen Steuerfreiheit gewährt worden. Diesem sozialen Unrecht setzte Freiherr vom Stein mit dem Edikt zur Bauernbefreiung vom 9. Oktober 1807 ein Ende. Mit der Einführung dieser und weiterer Reformen, wie z. B. Gewährung der Gewerbefreiheit, verschwanden allmählich die letzten Relikte des Mittelalters. Unter den Nassauern wurden die Reformen nun auch in den Saynschen Grafschaften und damit im Gebhardshainer Land eingeführt und nach und nach in die Praxis umgesetzt. |
1815 |
Nach der Niederlage Napoleons kam es auf dem Wiener Kongress, der von September 1814 bis Juni 1815 tagte, zu einer völligen Neuordnung Europas. Preußen erhielt als Ausgleich für seine Verluste
im Osten große Gebiete im Rheinland. Gemäß einem in Wien abgeschlossenen Vertrag zwischen dem Königreich Preußen und dem Herzogtum Nassau erhielt Preußen von Nassau u. a. die Ämter Altenkirchen,
Friedewald und Freusburg, zu dem unser Gebhardshainer Land gehörte. Diese neuen Gebietszuweisungen wurden 1816 in den Regierungsbezirk Koblenz und mit diesem in die preußische Rheinprovinz integriert.
Die Rheinprovinz wurde 1822 im Rheinland von den Regierungsbezirken Düsseldorf, Köln, Aachen, Trier und Koblenz gegründet. Der Regierungsbezirk Koblenz wurde in Kreise eingeteilt. Es entstand der Kreis Altenkirchen, der wiederum in neun Bürgermeistereien aufgeteilt wurde: Altenkirchen, Daaden, Flammersfeld, Friesenhagen, Hamm, Kirchen (aus der 1886 zusätzlich die Bürgermeisterei Betzdorf gebildet wurde). Weyerbusch, Wissen und Gebhardshain. Die Bürgermeisterei Gebhardshain blieb in der Form des alten Kichspiels bestehen, das zu diesem Zeitpunkt die folgenden Ortschaften und Siedlungen umfasste: Dickendorf, Elben, Weiselstein, Dauersberger Mühle, Elkenroth, Fensdorf, Hommelsberg, Kausen, Kotzenroth, Molzhain, Auf der Höhe, Seifen, Nauroth, Niederndorf, Steinebach, Steineberg, Steineroth und Gebhardshain. Verwaltungssitz und Steuerkasse blieben in Gebhardshain, der Sitz des Justizamtes blieb in Freusburg, das nächstgelegene Postamt in Kirchen. Der Verwaltungsbezirk der Bürgermeisterei wurde zum Kommunalverband. |
1933 - 1945 |
In dieser Zeit war die kommunale Selbstverwaltung aufgehoben. Die föderale Struktur Deutschlands bestand nur noch auf dem Papier. |
1946 |
Mit Gründung des Landes Rheinland-Pfalz durch die französche Besatzungsmacht ist die Territorialgeschichte bis dato abgeschlossen: Nauroth gehört zur Verbandsgemeinde Gebhardshain, zum Kreis Altenkirchen, zum Regierungsbezirk Koblenz, zum Land Rheinland-Pfalz, zur Bundesrepublik Deutschland und zur Europäischen Union. |