Luftaufnahme von Nauroth

Geschichtliche Entwicklung

Die folgenden Texte sind überwiegend wörtlich aus der Naurother Chronik "Nauroth 1222-1997. Die Geschichte eines Dorfes im Westerwald" entnommen.
Trotz redaktioneller Änderungen liegt das Copyright beim Autor Franz-Josef Becker.
Für seine Bemühungen um unsere Geschichte sei ihm auch an dieser Stelle ausdrücklich gedankt!

Vorgeschichte

Die ersten "Bewohner" des Westerwaldes, auf die z.B. unsere Flußnamen Rhein, Sieg, Lahn und Nister zurückgehen, gehörten dem Indo-Germanischen Volks­stamm der Kelten an. Die Kelten durch­wander­ten als Halbnomaden seit dem 8. Jhdt. v. Chr. das westliche Europa und prägten die sog. Eisenzeit. Die Fertigkeiten, Eisen zu verhütten und zu verarbeiten, hatten sie aus Kleinasien nach Mittel­europa und so auch ins Siegerland und in den Westerwald gebracht. Aus dem zweiten Abschnitt der Eisenzeit, Latène-Zeit genannt, von etwa 500 v. Chr. bis zur Zeiten­wende bezeugen zahlreiche Funde von Eisenver­hüttungs­plätzen, schwerpunkt­mäßig im Siegerland, aber auch im Nordteil des Kreises Altenkirchen, also in unserem Heimatraum, dass Siegerland und Westerwald geradezu Kerngebiete der keltischen Eisenverh­üttunq waren. Im Spateisenstein fanden sie hier ein wertvolles, relativ leicht zu verhüttendes Erz vor. Wald zur Erzeugung der Holzkohle, Wind zur Erhitzung des Schmelzgutes im sog. Windofen sowie Wasser zum Abschrecken, dem Lösen der Schlacke vom Eisen, diese Elemente waren hier in nahezu idealer Weise und in aus­reichendem Maße vorhanden.
Die Kelten wurden in den letzten 100 Jahren vor der Zeitenwende von den Germanen, einem aus dem Norden Europas einwan­dernden Volks­stamm, über den Rhein nach Westen verdrängt. Offensichtlich waren auch Teile des Westerwaldes Schau­plätze der krie­gerischen Auseinander­setzungen zwischen Kelten und Germanen, in welchen sich die Germanen durch­setzten. Die Kelten zogen sich schließlich nach Westen zurück. Unseren Raum mussten sie den Germanen­stämmen der Sigambrer und Chatten überlassen. Mit dem Gallischen Krieg um 50 v. Chr. dehnte Rom seinen Machtbereich nach Mittel­europa aus. Nach dem Sieg der Germanen in der Schlacht im Teuto­burger Wald (9 v. Chr.) zogen sich die Römer zurück. Der Westerwald war nun überwiegend germanisches Territorium. Gleichwohl hat die etwa 300 Jahre andauernde Römerzeit auch den Westerwald durch Handel und Wandel mitgeprägt. Mitte des 3. Jahr­hunderts n. Chr. schlossen sich die germa­nischen Stämme der Franken und Alemannen gegen die Römer zusammen. In der dann bald einsetzenden großen Völker­wanderung ging das Römische Imperium unter, und die Franken errichteten ihr großes christliches Reich, in das auch unser Heimatraum integriert wurde.
Bis heute klingt in unserer Mundartsprache der fränkische Ursprung nach: Entsprechend dem Einfluss­bereich unterscheiden wir die Mundart-Herkunft nach Nieder,- Ost- oder Rheinfränkisch sowie für unsere engere Heimat im alten Trierer Territorium das Moselfränkische.


Besiedlungsgeschichte

Die Entstehung von ersten Siedlungen nimmt man etwa um die Zeit der Völker­wanderung, die Mitte des 1. Jahrtausends, an. Ihre Verbreitung im Wester­wald läßt als Schwerpunkte das Limburger und das Neuwieder Becken erkennen und von hier aus eine Besiedlung ganz allmählich in die Fluss- und Bachtäler Richtung Osten. Zu dieser ersten Besiedlungs­periode zählen die Ortsnamen auf -affa und -aha. Hieraus ergibt sich ein wesent­licher Hinweis auf die Erstbe­siedlung unseres direkten Heimat­gebietes: Die Bezeichnung "morla" für Bach und Dorf Mörlen ist aus dem aleman­nischen "morlaha" entstanden. Es bedeutete mor = Moor und aha = Wasser. Anzunehmen ist, dass die um die erste Jahrtaus­end­wende erstmals schriftlich bekundete "nigra morla", die Schwarze Mörl, noch kein Bach mit ein­deutigem Verlauf war, sondern zumindest bereichs­weise ein mehr oder weniger verzweigtes Graben- und Sumpfgebiet, wovon auch noch spätere Dokumente über Grenzs­treitig­keiten zwischen Nauroth und Mörlen zeugen.
Der zunächst am oberen Main ansässige, west­germanische Volks­stamm der Aleman­nen war im 3. Jahr­hundert nach Norden bis in die Wetterau vorgedrungen. Hier gibt es die Orte Ober- und Niedermörlen. Für unser Mörlen dürfte diese Zeit jedoch als zu früh angesetzt gelten. Eher realis­tisch ist die Annahme, dass sich versprengte, zurück­kehrende Alemannen nach ihrer Nieder­lage gegen die Franken (496 v. Chr.) vereinzelt hier nieder­ließen. Sie bevorzugten flache Südhänge in der Nähe von Gewässern. Wir dürfen annehmen, dass durch Menschen aus dem germa­nischen Alemannen-Stamm hier die Besiedlung ihren Anfang nahm. Ihre Behausungen waren einfache, von Baumstämmen gezimmerte, mit Schilf gedeckte, einstubige Lehmhütten, gefertigt also aus Materialien, welche die unmittel­bare Natur hergab. Auf dem Fußboden aus gestampftem Lehm bzw. auf einem Stein­platten­bereich hatte die Feuer­stelle ihren Platz.
Gleichwohl darf man sich nicht vorstellen, in dieser frühen Zeit habe eine Vieh­zucht im heutigen Sinne eingesetzt. Weide­land war zwar vorhanden, was jedoch vermutlich noch sehr lange Zeit ausschließ­lich für die Schweine-, Ziegen- und Schaf­zucht genutzt wurde. Tiere durch den Winter zu bringen war äußerst proble­matisch und nur ganz begrenzt für die Aufzucht möglich. Erst viel später kam die Pferde- und Rinder­zucht hinzu, als man in der Lage war, das Heu als Winter­futter zu erzeugen und einen ausrei­chenden Futter­vorrat für den Winter anzulegen.
Eine 2. Siedlungs­periode schließt sich an und reicht bis gegen Ende des 1. Jahrtausends. Mit der Ein­gliederung unseres gesamten Heimat­gebietes in das Frankenreich entstanden eine ganze Reihe neuer Siedlungen, mit Orts­namen auf -heim, -hausen, -bach und -dorf, womit wir wiederum einen wichtigen Hinweis auf die Siedlungs­geschichte unserer direkten Heimat haben: Um die Jahrtausend­wende dürfte Niederndorf an heutiger Stelle entstanden sein. Die Flurbezeichnung "Auf dem alten Kehr", angrenzend an das heutige Dorf­gebiet im Osten, und tiefer zur Nister bzw. Schwarzen Mörl hin gelegen, weist auf eine ältere, ausgegangene, vermutlich aber die ursprüngliche, erste Ansiedlung hin, die wie das alte Mörlen vielleicht eine Streusiedlung war und mit diesem zusammen ein verzweigtes bewohntes Gebiet, ein "Dorfgebiet" im allerweitesten Sinne bildete.

Niederndorf um 1895
Niederndorf um 1895. Für den Fotografen Josef Peter Kirschbaum "das Ende der Welt" - für das heutige Nauroth Anfang seiner Besiedlungsgeschichte. Niederndorf selbst dürfte vor der ersten Jahrtausendwende entstanden sein.

Um die Jahrtausend­wende kam es zu ersten Grenz­ziehungen im Zuge der Karoling­ischen Gebiets­reformen. Innerhalb dieser Grenzen entstanden nach der Christiani­sierung wiederum die ersten Pfarrsprengel, die ihrerseits Grenz­ziehungen vornahmen oder aber bestehende Grenzen anerkannten und festschrieben. Eine Urkunde aus dem Jahre 1048, die auf Abmachungen von 913 zurückgeht und die Grenzen der ersten Pfarrei auf dem Wester­wald, der Pfarrei Haiger, fest­schreibt, nennt hier im lateinischen Text als Grenz­flüsse die "ultima nistra", die hintere oder Kleine Nister und die "nigra morla", die Schwarze Mörl. Der östlich der Schwarzen Mörl gelegene, wahrscheinlich größere Teil der damals bestehenden Ansiedlung gehörte nun dem Pfarr­bereich der Taufkirche zu Haiger und damit dem Haigergau, einem Untergau des großen Oberlahngaues, an. Der westliche Teil wurde dem Auelgau zugehörig. Der Name Niederndorf für diese Siedlung aber weist auf die Entstehung in der zweiten Wester­wälder Siedlungs­periode, möglicher­weise in der Zeit kurz vor der Jahrtausend­wende hin.
Die Siedler versuchten nun unabhängig zu werden von den von Natur aus wald­freien, aber oft feuchten oder sumpfigen Gebieten. Diese natürlichen Flächen waren nicht die besten Böden. Sie befanden sich teilweise in unwegsamen Lagen und waren außerdem anfällig für klimatische Störungen, so dass mit ihnen nur eine sehr bescheidene Vieh­zucht möglich war. Die allmählich wachsende Bevölkerung musste nach anderen Möglich­keiten Ausschau halten. Was sich anbot, war das Roden des mächtigen Wester-Waldes (der Name kommt von: Wald im Westen - der betrachtende Namesgeber kann am Herborner Königshof verortet werden), der noch um die Jahrtausend­wende etwa fünf Sechstel der gesamten Bodenfläche ausmachte.
Rodungsarbeiten hatten im frühen Mittel­alter in der Umgebung der Klöster ihren Ursprung. Die Ordens­regeln schrieben den Mönchen Einkehr und Gebet vor, aber auch, dass sie von ihrer Hände Arbeit leben sollten. Und so begannen sie gleich nach den Kloster­gründungen syste­matisch damit, sich in ihrer unmittel­baren Umgebung die Voraus­setzungen ihrer Lebens­grundlage zu schaffen: die erforder­lichen Flächen für den Ackerbau und die Viehzucht entstanden durch Roden.
Die nächsten, die sich die Rodungstechnik - teils Abholzen, teils Niederbrennen des Waldes - aneigneten, waren Siedler in der Kloster­umgebung. Und so nahm dieses Verfahren seinen Fortgang und fand seine Verbreitung über den Westerwald. In der großen Rodungs­periode des Wester­waldes entstanden schließlich die Orte auf ‑rode, ‑rod und ‑roth ‑Orte, so auch das Nuenrode (neue Rodung), unser heutiges Nauroth. Von den zu dieser Zeit bereits der Graf­schaft Sayn verbundenen Orten wie Steine­roth, Elken­roth, Kotzen­roth dürfte Nauroth der jüngste sein. Möglicherweise können wir die neue Rodung Nuenrode einigermaßen genau bestimmen, indem wir sie als die neueste Rodung unmittelbar, bzw. nicht lange vor ihrer Nennung im Jahre 1222, ansehen. Für Nauroth könnte angenommen werden und gelten, dass die Entstehungs­geschichte und die geschriebene Geschichte nicht allzuweit auseinanderliegen. Allerdings ist zu berück­sichtigen, dass in der Urkunde, auf die wir uns beziehen, nicht der Ort selbst, sondern ein "Henricus de Nuenrode", ein im Hofdienst der Grafen von Sayn stehender Ministeriale, genannt wird.
In dieser Zeit, Anfang des 13. Jahrhunderts, hatte der Adel bereits einen wesentlichen Anteil an den Orts­gründungen. Vor allem der niedere Adel hatte sich so stark vermehrt, dass bereits in vielen kleinen Dörfern eine adelige Familie saß und sich dort eine "Burg" baute. Dies war in Gebhardshain, Elkenroth und Kotzenroth der Fall. Die adligen Gründer versuchten, ihre Namen im Ortsnamen zu verewigen. Auf diese Weise entstand auch der Name Gebhards­hain durch die Adeligen von Gevertshagen. Die Endsilben ‑hagen und ‑hain haben übrigens die gleiche Bedeutung wie ‑rod oder ‑roth und bezeichnen Rodungen in einem Gehege, einem Hagen oder einem Hain. Gleiches gilt für die Endung ‑ert. Sie entstand als Verkürzungsform aus ‑roth. Auch unser Nuenrode wurde im 17. Jahrhundert in Akten "Nauert'" geschrieben, wie es bis heute in der Mundart­sprache erhalten geblieben ist.
So kenn­zeichnet diese letzte Epoche der Besiedlung unseres Heimat­raumes die Orts­namen auf ‑roth, ‑hain, ‑hagen und schließlich noch auf ‑burg. Die meisten der vom Adel gegründeten An­siedlungen gelangten später an die Klöster. Auch das Kloster Marien­statt hat in seiner Umgebung nach und nach nahezu den gesamten adeligen Besitz eingenommen. Diese Besitzer­wechsel führten schließlich dazu, daß die Bevölkerung, deren Menschen zu dieser Zeit schon nicht mehr frei, sondern zu "Leib­eigenen" und "Hörigen" geworden waren, mit diesen Gütern "beliehen" wurden. Auf dem Umweg über die Säkulari­sation, die Enteignung der Klöster in Verbindung mit den Stein'schen Reformen, kamen die Ländereien Anfang des 19. Jahrhunderts schließlich an freie Bauern zurück, ein Vorgang, der mit der Auflösung der Marienstätter Besitzungen auch für Nauroth zutrifft.


Territorialgeschichte

1200
Seit 1200 gehörte der überwiegende Teil des heutigen Naurother Gemeindegebiets, welches im Kirchspiel Gebhardshain lag, zur Grafschaft Sayn. Den Grafen von Sayn unterstanden die Ritter von Geverdshagen, die im Gebhardshainer Gebiet drei Burgen hatten (die Stammburg in Gebhardshain, die Hildbug bei Elkenroth und eine Burg in Cozenrode (das heutige Rosenheim). Teile der Naurother Flur gehörten vielleicht seit der Marienstatter Klostergründung 1222 bis zur Säkularisation zum Kloster Marienstatt. Das Land konnte von den ansässigen Bauern gepachtet werden.
17. Jhdt. Der Sayn-Spohnheimer Graf Heinrich IV. hatte 1575 das lutherische Bekenntnis angenommen, dass er in seinem Herrschaftsbereich weiter durchsetzen wollte. Durch seine rege Bautätigkeit verschuldete er sich derart, dass er die Herrschaft Freusburg (zu welcher das Kirchspiel Gebhardshain gehörte) an die Kurfürsten von Trier für 40.000 Gulden abtrat, wenn er kinderlos sterben würde. Nachdem er tatsächlich im Jahre 1605 ohne einen direkten Erben gestorben war, hatte der Kurfürst von Trier das Lehen eingezogen und sofort die weitere Ausbreitung der protestantischen Lehre untersagt.
Doch parallel zu dem Vertrag mit Trier hatte Graf Heinrich kurz vor seinem Tode 1605 dem Gatten seiner Nichte Anna-Elisabeth, dem Grafen Wilhelm von Sayn-Wittgenstein, die Regierung seiner Lande übertragen. Damit hatte er einen folgenschweren Erbstreit in Gang gesetzt, der sich über Jahrzehnte hinzog und unter dem die Menschen im Lande unsäglich zu leiden hatten. Graf Wilhelm versuchte als neuer Regent das kalvinisch reformierte Bekenntnis einzuführen, gegen den erbitterten Widerstand der Trierer, die aufgrund der Abmachungen und des Vertrages mit Heinrich IV. die Herrschaft sowie das Bestimmen über die Religion im Lande beanspruchten. Es kam zu einem Prozess vor dem Kammergericht in Speyer, der über 20 Jahre dauerte. Schließlich fiel 1626 eine Entscheidung zugunsten des Kurfürsten und Erzbischofs von Trier. Dieser ließ umgehend die Freusburg von seinen Truppen besetzen. Dann leitete er die Gegenreformation ein: Er versuchte, die Menschen in seinem Einflussbereich wieder zum katholischen Glauben zurückzuführen.
Doch damit waren die vor Gericht unterlegenen Grafen nicht einverstanden. Der Sohn von Graf Wilhelm, Ernst zu Sayn-Wittgenstein, erhob 1627 öffentlich Beschwerde gegen das Urteil des Gerichtes und die Einziehung durch Trier. Er reiste 1632 nach Frankfurt zum Schwedenkönig Gustav-Adolf und verlangte militärische Hilfe, die ihm auch gewährt wurde. Die Schweden besetzten und eroberten die Freusburg und übergaben sie 1633 wieder an die Grafen. Doch der Krieg um die Macht war nicht zu Ende. Im Jahre 1637 eroberten Trierer Truppen die Freusburg zurück. Und so gingen die kriegerischen Auseinandersetzungen weiter, die sich, wie alle Kriege, auf dem Rücken der Menschen austobten. Die Militärhorden beider Seiten überzogen das Land rücksichtslos plündernd und mordend, bis alles verwüstet war. 1648 kam es endlich zur Beendigung dieses verheerenden, 30 Jahre lang wütenden Krieges im sogenannten "Westfälischen Frieden'.
Doch der Streit um die Herrschaft Freusburg war auch damit noch nicht beendet. Erst im Jahre 1652 kam es zu einer Einigung bzw. einem Vergleich zwischen dem Kurfürsten und Erzbischof Karl Kaspar von Trier und den Erben des Grafen Ernst zu Sayn-Wittgenstein, der bereits 1632, im Alter von 32 Jahren, verstorben war. Seine Gattin Louise Juliane hatte für ihre beiden Töchter Ernestine und Johannette den Vergleich erstritten. Er sah vor, dass die beiden Schwestern Schloss und Herrschaft Sayn bekamen, allerdings als kurtrierisches Lehen. Die beiden teilten die Grafschaft Sayn in Sayn-Hachenburg und Sayn-Altenkirchen. Sayn-Hachenburg ging in den Besitz der Gräfin Ernestine, Sayn-Altenkirchen, zu dem die Herrschaft Freusburg und damit unser Kirchspiel Gebhardshain gehörte, in den Besitz der Gräfin Johannette über. Da die Gräfin Johannette den Kurfürst von Trier als obersten Landesherren anerkannt hatte, blieb dieser nun sowohl der höchste weltliche Regent, als auch der geistliche Oberhirte unseres Landes. Diese politischen Entwicklungen sind der Grund dafür, dass die Naurother überwiegend noch dem katholischen Bekenntnis zugerechnet werden.
1661 Durch Heirat der Gräfin Johannette von Sayn im Jahre 1661 in zweiter Ehe mit Herzog Johann Georg I. von Sachsen-Weimar-Eisenach, war die Grafschaft Sayn Altenkirchen an den Markgrafen Christian Friedrich Karl Alexander von Brandenburg-Ansbach gekommen, der sie an seinen Lehnsherrn und Verwandten, den König Friedrich Wilhelm II. von Preußen, abtrat.
1806 Im Friedensvertrag von Lunéville vom 9. Februar 1801 war das gesamte linke Rheinufer an Frankreich abgetreten und der Rhein als Staatsgrenze vertraglich festgelegt worden. Die von dieser Maßnahme betroffenen Territorialherren, die linksrheinisch ihre Besitzungen verloren hatten, sollten nun entschädigt werden, und zwar durch säkularisierte" kirchliche Gebiete. Die Gesetzesgrundlagen für diese weitreichenden und folgenschweren Territorialveränderungen schuf der sog. Reichsdeputationshauptschluss am 25. Februar 1803. Sämtliche Klöster wurden aufgelöst und die riesigen Besitzungen gingen zunächst an den Staat über. Damit war das Ende des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" besiegelt. Die endgültige Auflösung erfolgte mit der Unterzeichnung der sog. "Rheinbund-Akte" im Juli 1806.
Die Umsetzung der auf Druck und Betreiben Frankreichs und Russlands zustandegekommenen Territorialveränderungen bedeutete, dass die Grafschaft Sayn-Altenkirchen, zu der das Kirchspiel Gebhardshain bis dahin gehörte, an das Fürstenhaus Nassau-Usingen gelangte. Als dann im Jahre 1806 die beiden Herrschaftsbereiche Nassau-Weilburg und Nassau-Usingen vereint wurden, war unsere Heimat Teil des neuen Herzogtums Nassau. Zu dieser Zeit kam es zu Reformen, die von einem großen Nassauer Politiker eingeleitet und in Gang gesetzt wurden, von Karl Freiherr vom und zum Stein. 1757 in Nassau an der Lahn geboren, war er seit 1780 im preußischen Staatsdienst und seit 1804 Minister für Finanzen, Handel und Wirtschaft. Er begann sein soziales Reformwerk mit der Befreiung der erbuntertänigen Bauern von der Leibeigenschaft. Den Bauern waren bisher Steuerabgaben, Frondienste und menschenverachtende Zwänge auferlegt, ihren Lehnsherren dagegen Steuerfreiheit gewährt worden. Diesem sozialen Unrecht setzte Freiherr vom Stein mit dem Edikt zur Bauernbefreiung vom 9. Oktober 1807 ein Ende. Mit der Einführung dieser und weiterer Reformen, wie z. B. Gewährung der Gewerbefreiheit, verschwanden allmählich die letzten Relikte des Mittelalters. Unter den Nassauern wurden die Reformen nun auch in den Saynschen Grafschaften und damit im Gebhardshainer Land eingeführt und nach und nach in die Praxis umgesetzt.
1815 Nach der Niederlage Napoleons kam es auf dem Wiener Kongress, der von September 1814 bis Juni 1815 tagte, zu einer völligen Neuordnung Europas. Preußen erhielt als Ausgleich für seine Verluste im Osten große Gebiete im Rheinland. Gemäß einem in Wien abgeschlossenen Vertrag zwischen dem Königreich Preußen und dem Herzogtum Nassau erhielt Preußen von Nassau u. a. die Ämter Altenkirchen, Friedewald und Freusburg, zu dem unser Gebhardshainer Land gehörte. Diese neuen Gebietszuweisungen wurden 1816 in den Regierungsbezirk Koblenz und mit diesem in die preußische Rheinprovinz integriert. Die Rheinprovinz wurde 1822 im Rheinland von den Regierungsbezirken Düsseldorf, Köln, Aachen, Trier und Koblenz gegründet.
Der Regierungsbezirk Koblenz wurde in Kreise eingeteilt. Es entstand der Kreis Altenkirchen, der wiederum in neun Bürgermeistereien aufgeteilt wurde: Altenkirchen, Daaden, Flammersfeld, Friesenhagen, Hamm, Kirchen (aus der 1886 zusätzlich die Bürgermeisterei Betzdorf gebildet wurde). Weyerbusch, Wissen und Gebhardshain.
Die Bürgermeisterei Gebhardshain blieb in der Form des alten Kichspiels bestehen, das zu diesem Zeitpunkt die folgenden Ortschaften und Siedlungen umfasste: Dickendorf, Elben, Weiselstein, Dauersberger Mühle, Elkenroth, Fensdorf, Hommelsberg, Kausen, Kotzenroth, Molzhain, Auf der Höhe, Seifen, Nauroth, Niederndorf, Steinebach, Steineberg, Steineroth und Gebhardshain. Verwaltungssitz und Steuerkasse blieben in Gebhardshain, der Sitz des Justizamtes blieb in Freusburg, das nächstgelegene Postamt in Kirchen. Der Verwaltungsbezirk der Bürgermeisterei wurde zum Kommunalverband.
1933
-
1945
In dieser Zeit war die kommunale Selbstverwaltung aufgehoben. Die föderale Struktur Deutschlands bestand nur noch auf dem Papier.
1946 Mit Gründung des Landes Rheinland-Pfalz durch die französche Besatzungsmacht ist die Territorialgeschichte bis dato abgeschlossen:
Nauroth gehört zur Verbandsgemeinde Gebhardshain, zum Kreis Altenkirchen, zum Regierungsbezirk Koblenz, zum Land Rheinland-Pfalz, zur Bundesrepublik Deutschland und zur Europäischen Union.

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